Anmerkungen zur Wahlbeteiligung - 05/2012

Aus Tansania Information
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1992 wurde das Mehrparteiensystem eingeführt, rechtzeitig für die Allgemeine Wahl 1995. Viele Wahlberechtigten ließen sich für die Wahl registrieren und gaben am Wahltag ihre Stimme ab.

Bei den folgenden Wahlen, 2000, 2005 und 2010 entsprach die Zahl der Wähler der Zahl der Registrierten nicht. Ebenso war es bei den Nachwahlen. Das ist keine gesunde Entwicklung, sie bereitet Sorgen. Die National Electoral Commission (NEC) veranlasste eine Untersuchung der Ursache. Sie muss jetzt eine Antwort finden und vor der nächsten Allgemeinen Wahl Heilmittel finden. Es wäre ideal, landesweit Informations- und Bildungs-Kampagnen durchzuführen, damit die Menschen merken, wie wichtig es ist, an der Wahl teilzunehmen. (DN 4.4.12)

Die National Electoral Commission (NEC) solle die Ursachen für die niedrige Wahlbeteiligung feststellen. Es sei lächerlich, sich für die Wahl registrieren zu lassen, und dann nicht zu wählen, sagte ein Wahlmann.

Bei der Allgemeinen Wahl 2010 hatten sich 21 Mio. registrieren lassen; nur etwa 8 Mio. kamen zur Wahl.

Das Tanzania Citizen's Information Bureau (TCIB) sagte, schuld sei Furcht, verursacht von Drohungen und Gewaltanwendung vor der Wahl. Diese Beobachtung wird erhärtet von der Tatsache, dass 2010 in Sansibar 89 % wählten, auf dem Festland nur 42,8 %. Dort hatten sich rivalisierende Parteien versöhnt und eine Einheitsregierung gebildet.

Das TCIB führte die Untersuchung 2011 in Regionen wie Shinyanga durch, wo viele abergläubisch sind; Gerüchte verbreiten sich, wer zur Wahl geht, leide danach an mysteriösen Krankheiten. Laut TCIB ist ein anderer Faktor massive Polizeipräsenz auf den Straßen am Wahltag. Manche Leute äußerten, sie hätten das Vertrauen zu den Wahlurnen und zu deren Fähigkeit, ihr Leben zu verändern, verloren.

Jugendliche und Frauen sagten, sie seien es satt, von den Parteien ignoriert zu werden, viele verweigerten ihnen führende Posten; sie seien die alten Gesichter und die maskuline Art der Parteien leid. (Citizen 5.4.12)